Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
- Für die Ausreise eines Minderjährigen mit einem Elternteil außerhalb Deutschlands ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
- Bei Ausreise mit einem elternlosen Verwandten ist eine notariell beglaubigte Vollmacht beider Elternteile erforderlich.
- Für eine Reise ohne Eltern und ohne Angehörige (Schulausflug) ist die schriftliche Einwilligung beider Elternteile erforderlich.
- Wenn dem Elternteil das Sorgerecht nicht entzogen ist, er aber in einem anderen Land lebt oder inhaftiert ist, muss eine schriftliche Genehmigung erteilt und übermittelt werden.
- Im Falle des Verschwindens oder Todes eines oder beider Elternteile müssen diese Unterlage vorgelegt werden.
Sollten Sie die benötigte Dienstleistung nicht gefunden haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, wir melden uns bei Ihnen und beraten Sie.